Neuer Job in Sicht? Bevor Du Deinen Arbeitsvertrag unterzeichnest, solltest Du Dir allerdings unsere 5 wichtigsten Punkte rund um den Arbeitsvertrag durchlesen, damit Du auch garantiert auf der sicheren Seite bist und bedenkenlos in den neuen Job starten kannst.

Punkt 1: Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag

Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien (Arbeitgeber + Arbeitnehmer) sollten definitiv schriftlich festgehalten werden. Darunter fallen folgende Punkte:

Pflichten des Arbeitgebers:

  • Vergütungspflicht
  • Beschäftigungspflicht
  • Abführung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben

Pflichten des Arbeitnehmers

  • Arbeitspflicht
  • Verschwiegenheitspflicht
  • Treuepflicht
  • Bestechlichkeitsverbot

Diese Rechte und Pflichten schützen nicht nur den Arbeitgeber, sondern auch Dich als Arbeitnehmer. Außerdem kann es je nach Tätigkeitsfeld zu unterschiedlichen Angaben bezüglich der Rechte und Pflichten kommen.

Punkt 2: Was sagt das Arbeitsgesetz?

Damit der Arbeitsvertrag auch rechtlich einwandfrei ist, müssen laut Gesetz folgende Mindestangaben enthalten sein:

  • Vertragsparteien (Arbeitgeber + Arbeitnehmer)
  • Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
  • Befristete Verträge: Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsort
  • Beschreibung der Tätigkeit
  • Kündigungsfristen
  • Vereinbarte Arbeitszeit
  • Erholungsurlaub
  • Gehalt
  • Evtl. Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen

Sollte einer dieser Punkte nicht in Deinem Arbeitsvertrag erfasst sein, solltest Du Deinen Arbeitgeber darauf hinweisen. Sicher besser die zuständige Personalstelle diesen Fehler im Nu aus.

Punkt 3: Persönliche Daten

Um einen hieb- und stichfesten Arbeitsvertrag zu erhalten, musst Du sicher gehen, dass sich Deine Daten korrekt auf dem Vertrag hinterlegt werden. Achte besonders auf Deine Adresse – vielleicht hast Du ja den Wohnort gewechselt, um Deine neue Arbeitsstelle anzutreten? Alle Daten müssen stets auf dem aktuellen Stand sein. Es wäre ungünstig, wenn eine falsche Adresse in Deiner Personalakte hinterlegt wäre und Dein Nachbar Deine Gehaltsabrechnung erhält. 😉

Punkt 4: Unterschrift

Ein Punkt, der oft unterschätzt wird, ist die handschriftliche Unterschrift, mit der der Vertrag unterzeichnet wird. Diese sollte immer „dokumentenecht“ erfolgen. Ein Vertrag, der nicht von beiden Parteien unterzeichnet wird, ist ungültig. Überprüfe also nochmals, ob Dein Arbeitgeber und Du den Vertrag ordnungsgemäß unterzeichnet habt. Nur dann kannst Du den Vertrag als rechtsgültig betrachten und ablegen.

Punkt 5: Zweifache Ausfertigung

Hast Du eine Ausfertigung des unterzeichneten Arbeitsvertrages ausgehändigt bekommen? Wenn nicht, solltest Du Deinen Arbeitgeber darauf hinweisen. Laut Gesetz ist es Vorschrift, dass Du als Arbeitnehmer ein Exemplar des unterzeichneten Vertrags erhältst. Selbstverständlich ist das ein enorm wichtiger Punkt, den Du nicht übersehen solltest.