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Zu Beginn nĂ€chsten Jahres Ă€ndern sich Gesetze und Rahmenbedingungen fĂŒr Angestellte sowie Arbeitgeber. Hier erfĂ€hrst Du, welcher Trend den Arbeitsmarkt in Deutschland prĂ€gt. Außerdem informieren wir Dich in diesem Beitrag ĂŒber die wesentlichen gesetzlichen Änderungen, die Arbeitgeber, Arbeitnehmer sowie Auszubildende betreffen und in 2022 in Kraft treten.

Neuer Rekord bei der sozialversicherungspflichtigen BeschÀftigung

Laut Berechnungen des Instituts fĂŒr Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wird die reale Wirtschaftsleistung in Deutschland in 2022 um 3,8 Prozent wachsen. Dies fĂŒhrt zu einer neuen Dynamik auf dem Arbeitsmarkt. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig BeschĂ€ftigten wird demnach um 550.000 auf 34,4 Millionen ansteigen. Dies wĂ€re ein neuer Rekord. Im FrĂŒhling 2022 soll das vor der Corona-Krise gĂŒltige BeschĂ€ftigungsniveau wieder erreicht sein.

Sachbezugsfreigrenze wird angehoben

Anfang 2022 steigt die Sachbezugsfreigrenze von 44 auf 50 Euro. Demzufolge können Arbeitgeber ihren Angestellten SachbezĂŒge in einem grĂ¶ĂŸeren Umfang steuerfrei zur VerfĂŒgung stellen. Dabei handelt es sich um zusĂ€tzliche Leistungen, wie zum Beispiel ein Jobticket, die betriebliche Krankenversicherung, Tankgutscheine oder Essensmarken. Solche Extras nutzen viele Arbeitgeber, um ihre AttraktivitĂ€t zu steigern und sich von der Konkurrenz abzusetzen. Bis zur Sachbezugsfreigrenze sind diese Leistungen nicht nur von der Steuer befreit, sondern auch sozialversicherungsfrei.

Digitalisierung des Verfahrens zur Bescheinigung der ArbeitsunfÀhigkeit

Bislang wurde die ArbeitsunfĂ€higkeit mit einem gelben Papier bescheinigt. Dieses Meldeverfahren wird nun digitalisiert. Ab dem 1. Januar 2022 sind Ärzte verpflichtet, die ArbeitsunfĂ€higkeit ihrer Patienten digital zu bescheinigen. Zum 1. Juli 2022 tritt die zweite Stufe dieser Reform in Kraft. Dann sind die Krankenkassen gehalten, die Daten zur ArbeitsunfĂ€higkeit digital an die Arbeitgeber der Versicherten weiterzuleiten.

Demzufolge mĂŒssen niedergelassene Ärzte in der Übergangszeit bis zum 30. Juni 2022 neben der digitalen Übermittlung der Daten an die Krankenkassen eine Papierbescheinigung ausstellen, die der Patient an seinen Arbeitgeber weiterleitet.

Ziel dieser Reform ist es, die betrieblichen AblĂ€ufe zu vereinfachen. Arbeitgeber werden dann digital ĂŒber den Beginn und das Ende der ArbeitsunfĂ€higkeit ihres Angestellten informiert. Die Vorlage einer Bescheinigung ist dabei nicht mehr erforderlich. Die Arbeitnehmer werden aber weiterhin verpflichtet sein, ihrem Chef Bescheid zu geben, wenn ein Arzt ihre ArbeitsunfĂ€higkeit festgestellt hat.

Höherer Mindestlohn fĂŒr Angestellte und Auszubildende

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro pro Stunde angehoben. Zum 1. Juli 2022 erfolgt eine weitere Erhöhung auf 10,45 Euro. Der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsĂ€tzlich auch fĂŒr die Zeitarbeit.

Der Azubi-Mindestlohn wird zum 1. Januar 2022 auf 585 Euro pro Monat fĂŒr das erste Ausbildungsjahr steigen. FĂŒr das zweite Ausbildungsjahr kommt, wie gehabt, ein Zuschlag von 18 Prozent hinzu. Im dritten Ausbildungsjahr betrĂ€gt der Zuschlag 35 Prozent, im vierten Jahr 40 Prozent.

Du hast weitere Fragen und möchtest Dich beraten lassen? Ob Unternehmen oder Bewerber, informiert Euch gerne gerne ausfĂŒhrlich bei uns nehmt gleich Kontakt mit uns auf. Vor Ort in Weiden ist das Team der PersonalLeasing Puran GmbH jederzeit fĂŒr Euch da.