Zu Beginn nächsten Jahres ändern sich Gesetze und Rahmenbedingungen für Angestellte sowie Arbeitgeber. Hier erfährst Du, welcher Trend den Arbeitsmarkt in Deutschland prägt. Außerdem informieren wir Dich in diesem Beitrag über die wesentlichen gesetzlichen Änderungen, die Arbeitgeber, Arbeitnehmer sowie Auszubildende betreffen und in 2022 in Kraft treten.

Neuer Rekord bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung

Laut Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wird die reale Wirtschaftsleistung in Deutschland in 2022 um 3,8 Prozent wachsen. Dies führt zu einer neuen Dynamik auf dem Arbeitsmarkt. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wird demnach um 550.000 auf 34,4 Millionen ansteigen. Dies wäre ein neuer Rekord. Im Frühling 2022 soll das vor der Corona-Krise gültige Beschäftigungsniveau wieder erreicht sein.

Sachbezugsfreigrenze wird angehoben

Anfang 2022 steigt die Sachbezugsfreigrenze von 44 auf 50 Euro. Demzufolge können Arbeitgeber ihren Angestellten Sachbezüge in einem größeren Umfang steuerfrei zur Verfügung stellen. Dabei handelt es sich um zusätzliche Leistungen, wie zum Beispiel ein Jobticket, die betriebliche Krankenversicherung, Tankgutscheine oder Essensmarken. Solche Extras nutzen viele Arbeitgeber, um ihre Attraktivität zu steigern und sich von der Konkurrenz abzusetzen. Bis zur Sachbezugsfreigrenze sind diese Leistungen nicht nur von der Steuer befreit, sondern auch sozialversicherungsfrei.

Digitalisierung des Verfahrens zur Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit

Bislang wurde die Arbeitsunfähigkeit mit einem gelben Papier bescheinigt. Dieses Meldeverfahren wird nun digitalisiert. Ab dem 1. Januar 2022 sind Ärzte verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit ihrer Patienten digital zu bescheinigen. Zum 1. Juli 2022 tritt die zweite Stufe dieser Reform in Kraft. Dann sind die Krankenkassen gehalten, die Daten zur Arbeitsunfähigkeit digital an die Arbeitgeber der Versicherten weiterzuleiten.

Demzufolge müssen niedergelassene Ärzte in der Übergangszeit bis zum 30. Juni 2022 neben der digitalen Übermittlung der Daten an die Krankenkassen eine Papierbescheinigung ausstellen, die der Patient an seinen Arbeitgeber weiterleitet.

Ziel dieser Reform ist es, die betrieblichen Abläufe zu vereinfachen. Arbeitgeber werden dann digital über den Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit ihres Angestellten informiert. Die Vorlage einer Bescheinigung ist dabei nicht mehr erforderlich. Die Arbeitnehmer werden aber weiterhin verpflichtet sein, ihrem Chef Bescheid zu geben, wenn ein Arzt ihre Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat.

Höherer Mindestlohn für Angestellte und Auszubildende

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro pro Stunde angehoben. Zum 1. Juli 2022 erfolgt eine weitere Erhöhung auf 10,45 Euro. Der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich auch für die Zeitarbeit.

Der Azubi-Mindestlohn wird zum 1. Januar 2022 auf 585 Euro pro Monat für das erste Ausbildungsjahr steigen. Für das zweite Ausbildungsjahr kommt, wie gehabt, ein Zuschlag von 18 Prozent hinzu. Im dritten Ausbildungsjahr beträgt der Zuschlag 35 Prozent, im vierten Jahr 40 Prozent.

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