„Endlich ist wieder Fasching“ – diesen Satz hört man von vielen Menschen, aber nicht von allen. Besonders, weil der Karneval ein so kontroverses Thema ist, ist oft nicht klar, welche Verhaltensregeln in der Faschingszeit eigentlich gelten. Denn Arbeitnehmer dürfen zwar einiges, aber nicht alles.
Wer Fasching feiern möchte, sollte sich Urlaub nehmen
Oft wird angenommen, Rosenmontag und Faschingsdienstag seien in Deutschland offizielle Feiertage. Dieser Irrglaube resultiert jedoch eher aus dem Verhalten der Menschen, das einem Ausnahmezustand ähnelt, und entspricht nicht der Wahrheit. An den Karnevalstagen musst du deshalb trotzdem zur Arbeit erscheinen wie an jedem anderen Tag auch – es sei denn, du hast dir frei genommen.
Darf ich mich auf der Arbeit verkleiden?
Am wichtigsten ist im Fasching natürlich ein tolles Kostüm. Ein Recht darauf, sich am Arbeitsplatz zu verkleiden, gibt es nicht, das heißt, du solltest lieber nachfragen, bevor du im Kostüm erscheinst. Hat der Arbeitgeber es aber gestattet, ist nichts falsch daran, als Cowboy oder Elfe im Büro zu erscheinen.
Auf folgende Punkte solltest du allerdings immer achten:
– Wähle kein zu freizügiges Kostüm. Das gilt als anstößig und wird deinem weiteren Karriereweg nicht gut tun.
– Das Kostüm sollte keine Anspielung auf andere Mitarbeiter sein und diese dadurch verletzen. So ist zum Beispiel eine Verkleidung als „Putzfrau“ sicher tabu.
– Trägst du im Betrieb Schutzkleidung, darf deren Wirkung nicht durch dein Kostüm oder einen Teil davon eingeschränkt werden.
Drei Do’s in der Faschingszeit am Arbeitsplatz
Do: Luftschlangen und Konfetti
Dekorationen wie Luftschlangen oder Konfetti sind grundsätzlich erlaubt. Es darf allerdings nichts beschädigt werden, zum Beispiel durch das Werfen von Konfetti in oder auf eine Maschine. Außerdem musst du den durch dich entstandenen Abfall wieder wegräumen.
Do: Witze machen
Zum Fasching gehört selbstverständlich auch ausgelassenes Lachen, und damit auch die Witze. Die dürfen allerdings nicht anstößig sein, das bedeutet, sie sollten wieder auf sexuelle Themen noch auf das Privatleben anderer Mitarbeiter anspielen.
Do: Toleranz mitbringen
Auch wenn du Faschings-Fan bist, gilt das vermutlich nicht für jeden deiner Kollegen. Behalte daher stets im Kopf, dass jemand von deiner Feierlaune genervt sein könnte, und provoziere dein Umfeld nicht.
Drei Dont´s in der Faschingszeit am Arbeitsplatz
Don’t: Krawatte abschneiden
Das Stutzen der Krawatte durch die Närrinnen gehört für viele Menschen an Fasching dazu. Es kann allerdings auch in einer Klage wegen Sachbeschädigung und der Verletzung persönlichen Eigentums resultieren – und in einer Kündigung, wenn die Krawatte deinem Chef gehört.
Don’t: Bützchen geben
Auch die Bützjen, also die kleinen Küsschen auf die Wange, galten lang als gewöhnlicher Teil des Karnevals. Heute ist klar, dass dazu immer eine Einwilligung gehört. Bist du nicht sicher, ob dein Gegenüber mit dem Küsschen einverstanden ist, lass es daher lieber sein.
Don’t: Alkohol trinken
Alkohol während der Arbeitszeit gilt als schwerwiegender Pflichtverstoß, auch während des Faschings. Du kannst abgemahnt, aber auch gekündigt werden. Verlege das Trinken daher lieber in deine Freizeit.