Minijobs sind für Arbeitnehmer als „Zubrot“ sehr beliebt. Auch für Unternehmen ist dieses Beschäftigungsmodell attraktiv. Aber aufgepasst, es gibt einige Voraussetzungen und Regeln, die beachtet werden müssen:
Voraussetzungen
Wer kann/darf einen Minijob annehmen? Grundsätzlich jeder. Man kann sogar mehrere Minijobs haben, sofern Du keinem Hauptberuf nachgehst, bei dem Du mehr als 450 € monatlich verdienst. Sollte das jedoch der Fall sein, darfst Du nur einen Minijob auf 450 €-Basis haben. Außerdem musst Du dir die Erlaubnis und ggf. sogar eine schriftliche Genehmigung Deines Hauptarbeitgebers für die Ausübung eines Minijobs einholen.
Steuer und Sozialversicherung
1. Arbeitnehmer
Sofern die monatliche Verdienstgrenze von 450 € monatlich bzw. 5.400 € jährlich nicht überschritten werden, fallen für Dich als Arbeitnehmer keine steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben an (brutto = netto). Ausnahme: Seit Januar 2018 gibt es eine neue Regelung zur Rentenversicherung für Minijobber. Demnach wärst Du in Höhe von 3,6 % Deines Gehalts rentenversicherungspflichtig. Du kannst dies jedoch ablehnen und Dich davon befreien lassen. Gerne beraten wir Dich hierüber weiter ausführlich.
Aufpassen: Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden auf den Gesamtlohn angerechnet und können zu einer Überschreitung und dementsprechend zur Abgabepflicht führen.
Verdienst Du aufgrund Erkrankung oder Ausfall eines Kollegen mehr, wird das nicht angerechnet. Diese Mehrarbeit gilt aber nur für zwei Monate pro Jahr.
2. Arbeitgeber
Für Arbeitgeber fallen folgende Beitragssätze an Steuer und Sozialversicherung für Minijobber an:
- 15 % Rentenversicherung
- 13 % Krankenversicherung
- 2 % Pauschale zur Lohnsteuer (sofern das Gehalt nicht über Lohnsteuerkarte abgerechnet wird)
- 0,9 % Umlage Krankheit
- 0,24 % Umlage Mutter-/Schwangerschaft
- 0,06 % Umlage Insolvenzgeld
- Individuelle Beiträge zur Unfallversicherung